Mobbing-Artikel: Die Hoffnung auf Besserung ...

Mobbing - Wenn persönliche Grenzen überschritten werden - owi open way institute
Mobbing- Hilfe kommt in der Regel nicht von alleine - ich muss sie mir holen!

MOBBING - EINE FOLGE DES NEUEN  ZEITGEISTES? TEIL 2:
WAS KANN ICH GEGEN MOBBING TUN?

Die Hoffnung auf Besserung ist oft vergeblich!

Bei Mobbing ist es wie mit einer Krankheit: Vorbeugen ist einfacher als heilen.

Ich fühle mich «gemobbt» - was soll ich tun? Auf keinen Fall zuwarten und der Hoffnung auf Besserung vertrauen.

von ALBERT HILTEBRAND 

Heimtückisch bei Mobbing ist, dass die Zersetzung der körperlichen und seelischen Kräfte schleichend vor sich geht. Nach meinen Erfahrungen harren viele der Betroffenen zu lange aus. In der Zwischenzeit sind sie psychisch und körperlich soweit angeschlagen, dass sie bereits in ärztlicher Behandlung sind und oft längere Zeit krankgeschrieben werden. Der Druck, unter dem sie stehen, ist dann so stark, dass die Gefahr einer emotionalen Kurzschlusshandlung besteht oder sie bereits gesundheitlich so geschwächt sind, dass ihnen die Kündigung als einziger Ausweg aus ihrer Misere erscheint. Sie haben möglicherweise bereits auch grössere Verfahrensfehler gemacht. Handeln Sie rechtzeitig, um Ihren Rechtsanspruch nicht zu verlieren!

Wer gemobbt wird, der sollte sich nicht von seinen Emotionen leiten lassen - handeln Sie überlegt und wahren Sie Ihren Rechtsanspruch!

  • Suchen Sie sich externe Gesprächspartner und lassen Sie sich beraten!

  • Unternehmen Sie nichts Unbedachtes, vermeiden Sie vorschnelle Handlungen!

  • Verlassen Sie sich nicht auf mündliche Abmachungen und Zusagen. Verlangen Sie diese schriftlich, wo notwendig mittels eingeschriebenem Brief.

  • Analysieren Sie die Situation anhand einer Mobbing-Checkliste. 1. Wer ist der Mobber? Sind es sogar mehrere Personen? Was wollen sie erreichen und wo stehen sie? 2. Wie steht es mit Ihrem/r Vorgesetzten? Macht er/sie mit? Schliesst er/sie die Augen? Könnte er/sie Ihnen allenfalls helfen? 3. Was ist bis jetzt vorgefallen? 4. Wollen und können Sie durchhalten? Wollen Sie Ihr Arbeitsverhältnis beibehalten oder kündigen? Haben Sie die Kraft und die finanziellen Mittel, um sich zu wehren und um allenfalls vor Gericht zu gehen?

  • Führen Sie ein chronologisches Mobbing-Tagebuch mit Hinweise auf Vorfälle, Zeugen, Verursacher, Akten usw. Wer hat was, wann, wo und wie getan? Mobbing-Handlungen sind oft nicht so leicht zu beweisen, selbst wenn sie die Straftatbestände von Persönlichkeitsverletzung, Verleumdung oder Körperverletzung erfüllen. Bewahren Sie Ihr Tagebuch an einem sicheren Ort auf! Verlassen Sie sich nicht auf Ihr Gedächtnis. Falls Sie Ihre Geschichte einem Richter, einem Mediator oder sonst jemandem erzählen müssen, ist es wichtig, dass Sie die Mobbing-Vorfälle glaubhaft machen können.

  • Stärken Sie Ihre eigene Widerstandskraft: Gehen Sie nach Möglichkeit an die frische Luft, treiben Sie Sport und pflegen Sie Ihren Freundeskreis; er ist ein guter Schutz gegen Depressionen.

  • Falls Sie krankgeschrieben sind: Bitten Sie Ihren Arzt zu prüfen, ob Sie wieder voll arbeits- fähig sind, bevor Sie eine neue Arbeit als unselbständige/r ArbeitnehmerIn oder selbständige/r UnternehmerIn beginnen. Es könnten Ihnen sonst die Schadenersatzansprüche verloren gehen.

  • Schliessen Sie eine Rechtsschutzversicherung ab. Die Kosten eines Gerichtsverfahrens können hoch sein. Ein Schadensfall, der bereits eingetroffen ist, versichert niemand mehr.

Die rechtliche Seite

Die schweizerische Gesetzgebung kennt den konkreten Begriff des Mobbings nicht, was nicht heissen soll, dass es keinen gesetzlichen Schutz für Mobbing-Betroffene gibt. Nachfolgend sind einige der Gesetzesartikel, die im Zusammenhang mit Mobbing zur Anwendung kommen, aufgeführt. Es besteht gemäss Obligationenrecht (OR Art. 328) und Arbeitsgesetz (ArG Art. 6) seitens des Arbeitgebers eine Pflicht, die Persönlichkeit seiner Angestellten am Arbeitsplatz zu schützen. Verletzt ein Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht nach Art. 328 OR, stellt dies eine Verletzung des Arbeitsvertrages dar. Entsteht dadurch ein Schaden, so haben die geschädigten Angestellten Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages (Art. 97 ff OR).

Weitere Gesetze, die zur Anwendung kommen können, sind: Gleichstellungsgesetz (GlG), Sachregister (SR) 151.1, Gleichstellung von Mann und Frau;
Datenschutzgesetz (DSG), SR 235.1, Datenschutz und Auskunftspflicht;

Strafgesetzbuch (StGB) Art. 173, Üble Nachrede, Art. 174, Verleumdung, Art. 177, Beschimpfung, Art 180, Drohung, Art. 181, Nötigung, Art. 123, Einfache Körperverletzung, Art.198, Sexuelle Belästigungen usw.

Aufklären und vorbeugen ist besser als «reparieren»: Es ist wie mit der Gesundheit: Ist die Krankheit bereits stark fortgeschritten, hilft in vielen Fällen nur noch eine Notoperation mit unsicherem Ausgang und oft langer Rekonvaleszenzzeit. Deshalb gilt: «Vorbeugen ist besser als heilen».


Arbeitgeberpflicht

Aus dem Bundesgerichtsentscheid vom Oktober 1998 geht hervor, dass eine leitende Person, bzw. der Arbeitgeber diese Pflicht verletzt, wenn sie Mobbing nicht verhindert. Ein gutes Betriebs- und und Beziehungsklima reduziert erheblich das Mobbing-Risiko. Faktoren wie klare Strukturen, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten, eine gute Informationspolitik, ein objektives Mitarbeiterbeurteilungssystem, eine offene Konfliktkutur sowie eine kontrollierte und ausgewogene Verteilung des »work loads» tragen das Weitere dazu bei.

Albert Hiltebrand, Leiter owi open way institute - winterthur

Es ist wichtig, dass Führungskräfte und Perso- nalverantwortliche in Organisationen und Firmen mit der Mobbing-Problematik vertraut sind. Was können sie bei Mobbing-Vorfällen tun? Wo ist es besser, einen externen Support beizuziehen? An wen können sich die Betroffenen bei Mobbing- und vor allem bei Bossing-Handlungen betrieb- intern wenden? Eine präventive Informations- politik, geeignete Massnahmen und die Schu- lung der Zuständigen helfen Schaden zu verhüten. Zudem kann damit die Organisation vor Rechtsstreitereinen, Schadenersatzansprüchen und Imageschädigung bewahrt werden.

Albert Hiltebrand Leiter des owi open way institute in Winterthur, ist Trainer für Wahrnehmung und Verhalten.

 
Dieser Artikel erschien am Samstag, 8. Oktober 2003 im folgenden Organ: Der Landbote, Winterthur, im Stellenmarkt.

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Aufklären und vorbeugen ist besser als „heilen“!

Es ist wie mit der Gesundheit: Ist die "Krankheit bereits stark fortgeschritten", hilft in vielen Fällen nur noch eine "Notoperation" mit unsicherem Ausgang und oft langer Rekonvaleszenzzeit. Deshalb gilt: "Vorbeugen ist besser als heilen".

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